Ein Oldtimer bedarf einer besonderen Zuneigung damit sowohl Charme als auch die Funktionsfähigkeit bestens erhalten bleiben. Regelmäßige Pflege und Wartung des Fahrzeuges sowie restaurative Maßnahmen nehmen nicht nur viel Zeit in Anspruch, sondern strapazieren auch Ihren Geldbeutel.Selten ist es der materielle Wert, der das Fahrzeug für Sie besonders wertvoll macht. Es sind die Emotionen, die Sie mit ihm verbinden! Und uns ist klar, Emotionen sind unersetzbar!
Der Beitrag wird durch wenige Angaben bestimmt
Die Höhe der Beiträge zur Oldtimerversicherung hängt von folgenden Faktoren ab - vom Alter des Fahrzeugs, vom Marktwert und Zustand des Fahrzeugs, sowie von der gewünschten Selbstbeteiligung. Auch in der Oldtimerversicherung kann die Nutzung des Fahrzeugs auf eine Saison begrenzt werden um den Beitrag zu reduzieren.
Oldtimer unterscheiden sich in der notwendigen Haftpflichtversicherung nicht von anderen zulassungspflichtigen Fahrzeugen - ohne eine Haftpflichtversicherung darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße. Der Haftpflichtschutzschutz ist unabdingbar, damit im Falle eines Unfalls das Opfer angemessen entschädigt werden kann.
Die KFZ-Haftpflicht zahlt für alle Schäden, die Sie anderen beim Gebrauch Ihres Fahrzeugs zufügen. Das können Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder im Fall bleibender Gesundheitsschäden auch eine lebenslange Rente sein.
Natürlich sind auch die Kosten für Abschleppen und Reparatur oder die Wiederbeschaffungskosten für das Fahrzeug des schuldlosen Unfallgegners versichert. Braucht der Geschädigte während der Reparaturzeit einen Mietwagen, wird auch dieser innerhalb bestimmter Grenzen von der KFZ-Haftpflicht des Verursachers bezahlt.
Hohe Deckungssummen im Schadensfall
Außerdem prüft die Haftpflichtversicherung grundsätzlich, ob die Ansprüche des Unfallopfers berechtigt sind - unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehrt sie mit juristischen Mittel ab.
Als Mindestversicherungssumme sieht der Gesetzgeber in der KFZ-Haftpflicht 7,5 Millionen Euro pro Person vor. Sachschäden müssen bis 1,12 Millionen Euro versichert sein, Vermögensschäden bis 50.000 Euro. Die vertraglichen Deckungssummen der Versicherer sind in der Praxis jedoch deutlich höher.
Die Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung erstattet Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildkollision oder Glasbruch. Außerdem ist z.B. bei Diebstahl oder Zerstörung das serienmäßige Zubehör Ihres Wagens mitversichert. Was im Einzelfall zum Zubehör zählt, können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.
Einige Versicherer ersetzen auch die immer häufigeren Schäden durch Marderbisse. Tipp: Durch Abschluss einer Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung im Schadensfall können Sie Ihre Prämie senken.
Die Vollkasko zahlt auch selbst verursachte Schäden
Die Vollkaskoversicherung umfasst grundsätzlich alle Schäden an Ihrem Fahrzeug, also auch solche, die durch einen selbst verschuldeten Unfall entstehen. Auch Vandalismusschäden, wie zerkratzter Lack oder zerbeulte Türen, werden von Ihrer Vollkasko reguliert.
Die Besonderheit bei der Oldtimerversicherung ist, dass es hier keine Schadenfreiheitsklassen gibt und Sie nicht im Schadenfall nicht zurückgestuft werden. Wie in der Teilkasko sind auch in der Vollkaskoversicherung Selbstbeteiligungen üblich. Die Prämie richtet sich auch hier nach dem Marktwert des Fahrzeugfs.
Ein gut gewartetes und gepflegtes Fahrzeug ist wichtig, aber im Falle einer Panne oder eines Unfalls mit Ihrem Oldtimer benötigen Sie schnelle Hilfe. Das Abschleppen oder Bergen Ihres Fahrzeugs sollte umgehend organisiert werden.
Hier kommt ein spezieller Oldtimerschutzbrief ins Spiel, der Ihnen schnell und günstig zur Seite steht und die Kosten für den Transport in Ihre Heimatwerkstatt übernimmt.
Im Oldtimerschutzbrief verzichtet der Versicherer in der Regel auf die Pannenhilfe. Bei den besonderen Anforderungen eines Oldtimers kann sowieso nur der Fachmann Ihrer Heimatwerkstatt helfen.
Der Marktwert ist besonders ausschlaggebend in der Teil- und Vollkasko
Die Beiträge zur Oldtimerversicherung berechnen sich anders als bei einer "normalen Kfz-Versicherung" nicht nach dem Fahrzeugtyp. Hier handelt es sich um Pauschalbeiträge die sich unter Anderem nach dem Fahrzeugalter richten.
In der Teil- und Vollkaskoversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Marktwert. In der Regel wird als Nachweis ein Wertgutachten gefordert.
Um die Beiträge zu reduzieren macht es Sinn verschiedene Selbstbeteiligungsvarianten zu vergleichen.
Einen Schadenfreiheitsrabatt sieht die Oldtimerversicherung nicht vor. Hier werden die Liebhaberfahrzeuge pauschal eingestuft.
Der Vorteil: Im Schadenfall muss nicht mit einer Beitragserhöhung gerechnet werden.
Selbstbeteiligungsvarianten vergleichen
Durch den Vergleich verschiedener Selbstbeteilgungsvarianten können die Beiträge einfach reduziert werden.
Und bei durchschnittlichen Werten eines Oldtimers von über 50.000€ ist eine Selbstbeteiligung von 1000€ in der Vollkaskoversicherung ein wahrer Prämienhebel.
Saisonkennzeichen nutzen
Das "alte Schätzchen" wird nur zu besonderen Anlässen aus Garage geholt und das auch nur bei schönem Wetter. Im Winter berühren die Reifen den Asphalt gar nicht.
Warum dann das ganze Jahr Beiträge bezahlen? Hier macht ein Saisonkennzeichen Sinn.
In der "Off-Season" besteht natürlich Haftpflicht- und Kaskoversicherungsschutz über die Ruheversicherung.
Der Weg zu einer passenden Absicherung beginnt mit einer individuellen Beratung: Deshalb gleich einen kostenfreien Termin vereinbaren und persönlich beraten lassen!