Als Beamter genießen Sie den Vorteil der Beihilfe. Doch reicht diese allein oft nicht aus, um alle medizinischen Kosten abzudecken. Mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung schließen Sie die Lücken und sichern sich einen umfassenden Schutz für sich und Ihre Familie. Sie genießen damit auch alle Vorteile der privaten Krankenversicherung, wie beispielsweise die freie Arztwahl, Abrechnung anhand der GOÄ (Gebührenordnung Ärzte) und der GOZ (Gebührenordnung Zahnärzte). Sie gelten als "echter Privatpatient" und genießen auch den Status des Privatversicherten.
Eine beihilfekonforme Krankenversicherung ist speziell auf die Bedürfnisse von Beamten zugeschnitten. Sie ergänzt die Leistungen Ihrer Beihilfe optimal und übernimmt die Kosten, die Ihre Beihilfe nicht erstattet. So genießen Sie:
Das Leistungsspektrum der Privaten ist erheblich umfangreicher als das der gesetzlichen Kassen - durch Wahl des passenden Tarifs können Sie selbst über den Leistungsumfang Ihres Vertrags entscheiden.
Bevorzugte Behandlung
Ein wichtiges Plus der privaten Krankenversicherung ist die bevorzugte Behandlung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte - schließlich erstatten Privatversicherer für medizinische Leistungen in aller Regel höhere Sätze als die gesetzlichen Kassen.
Hochwertige Leistungen
Als Privatpatient genießen Sie je nach gewähltem Tarif noch viele weitere Vorteile. Dazu gehören die freie Arztwahl, volle Kostenerstattung auch für alternative oder sehr teure Behandlungsmethoden, Zuzahlungsfreiheit bei Medikamenten oder die Behandlung durch Heilpraktiker. Private Krankenversicherer erstatten außerdem die Kosten für Zahnbehandlungen bis zu 100 Prozent - auch für Implantate und andere hochwertige Zahnersatz-Lösungen.
In der Klinik genießen Sie je nach vereinbartem Tarif Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und freie Krankenhauswahl.
Sie bestimmen den Beitrag
Die Höhe der Beiträge in der privaten Krankenversicherung ist abhängig vom gewählten Leistungspaket - vom günstigen Mindesttarif für junge Selbstständige bis hin zum umfassenden Top-Tarif für Anspruchsvolle.
Der Beitrag richtet sich außerdem nach Alter und Vorerkrankungen des Versicherten sowie der gewünschten Selbstbeteiligung. In der Privatversicherung können Sie kräftig sparen, wenn Sie bereit sind, jährlich einen bestimmten Betrag Ihrer Krankheitskosten selbst zu übernehmen.
Außerdem gilt: Wer seinen Versicherer ein Jahr lang keinen Cent kostet, erhält oft ein bis drei Monatsbeiträge zurück.
Gesundheitscheck beim Arzt
Bevor Sie den Vertrag abschließen, müssen Sie meist einen detaillierten Fragebogen zu Vorerkrankungen und möglichen Gesundheitsrisiken ausfüllen. Manchmal wird auch ein Gesundheits-Check beim Arzt fällig.
Wichtig: Machen Sie beim Ausfüllen des Fragebogens und beim Arztbesuch keine falschen Angaben - das kann im Ernstfall den Versicherungsschutz kosten.
Wenn Sie sich entschlossen haben, in die private Krankenversicherung zu wechseln, stehen Sie einer Vielzahl von Anbietern mit einer großen Zahl von Produkten und Tarifen gegenüber.
Der Online-Abschluss einer privaten Krankenversicherung ohne fachkundige Beratung ist allerdings nicht zu empfehlen: Das Thema ist komplex, es gilt viele Details zu beachten.
Wegen der ständig wachsenden Kosten im Gesundheitswesen ist nicht auszuschließen, dass auch in der privaten Krankenversicherung die Beiträge weiter steigen. Das kann zur finanziellen Belastung werden, wenn Sie als Ruheständler nicht mehr über ein gleich hohes Einkommen verfügen wie zur Zeit Ihrer Berufstätigkeit.
Aus diesem Grund werden zehn Prozent der Beiträge aller privat Krankenversicherten zwischen 21 und 60 Jahren einer besonderen Altersbeitragssicherung zugeführt - so ist gewährleistet, dass Ihre Beiträge auch später relativ stabil bleiben.
Bei sinkendem Einkommen ist die Rückkehr möglich
Wenn Sie aus einer gesetzlichen Kasse in die Private gewechselt sind, können Sie nicht ohne weiteres wieder zurück - der Gesetzgeber will vermeiden, dass Sie in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherer profitieren und mit einem Wechsel im Alter steigende Beiträge vermeiden.
Eine Wiederaufnahme in die Gesetzliche ist nur möglich, wenn Ihre Einkünfte dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro (Stand 2024) sinken. Wenn Sie allerdings älter als 55 Jahre sind, müssen Sie weiter in der Privaten bleiben.
Zurück auch bei Arbeitslosigkeit
Wenn Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht ganz befreien lassen, führt kein Weg mehr zurück in die gesetzlichen Kassen - eine solche Befreiung ist auf Antrag möglich, wenn Sie in der Privaten bleiben wollen, obwohl Ihre Einkünfte unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken sind.
Einzige Ausnahme: Arbeitslosigkeit. Wer sich arbeitslos meldet, wird von der Arbeitsbehörde in der Regel wieder gesetzlich versichert. Grundsätzlich sollte der Wechsel zurück in eine gesetzliche Kasse aber gut überlegt sein, denn damit gehen die Altersrückstellungen verloren, die Ihre private Krankenversicherung für Sie gebildet hat.
Ich freue mich auf den persönlichen Austausch – egal ob am Telefon, online oder vor Ort!