Versicherung & Baufinanzierung Offenbach
Diensthaftpflichtversicherung

Diensthaftpflichtversicherung

Diensthaftpflichtversicherung

Diensthaftpflichtversicherung für Beamte - ein notwendiger Versicherungsschutz

Die Ausübung einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst ist mit einer besonderen Verantwortung verbunden. Beamte und Angestellte unterliegen dabei einer potentiellen Haftung für Schäden, die sie im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit verursachen. Eine Diensthaftpflichtversicherung bietet hier einen essenziellen Schutz vor den finanziellen Folgen solcher Ereignisse.

Die Grundlagen

Die Diensthaftpflichtversicherung, oft auch Amtshaftpflichtversicherung genannt, ist eine spezielle Versicherungssparte, die sich auf die Risiken des öffentlichen Dienstes konzentriert. Sie gewährt Versicherungsschutz für Schäden, die Dritte durch das Verhalten des Beamten erleiden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich in der Regel auf:

  • Per­sonenschäden: Verletzungen, Gesundheitsschäden oder Todesfälle, die durch das Handeln des Beamten verursacht werden.
  • Sachschäden: Beschädigungen an Eigentum Dritter, beispielsweise durch Unachtsamkeit oder Fehler bei der Dienstleistung.
  • Reines Vermögensschäden: Finanzielle Verluste, die durch falsche Auskünfte, fehlerhafte Entscheidungen oder andere schuldhafte Handlungen entstehen.

Leistungsumfang

Versichert sind grundsätzlich alle Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst, unabhängig von ihrer konkreten Tätigkeit. Typische Berufsgruppen, die von dieser Versicherung profitieren, sind Lehrer, Polizisten, Soldaten, Verwaltungsbeamte und Richter.

Die versicherten Risiken umfassen sowohl fahrlässiges als auch grob fahrlässiges Verhalten. Auch bei einem Verschulden eines Dritten, für das der Beamte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einzustehen hat, leistet die Versicherung in der Regel.

Abwehr unbegründeter Ansprüche
Gegebenenfalls wehrt der Versicherer unbegründete Schadensersatzansprüche ab. Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit demjenigen, der den Schadensersatzanspruch stellt, führt Ihr Haft­pflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Die Diensthaftpflichtversicherung bietet also auch eine Art Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen. Geldstrafen sind nicht versichert.

Thema Kosten

Die Kosten einer Diensthaftpflichtversicherung variieren je nach individuellen Vertragsbedingungen. Einflussfaktoren sind unter anderem:

  • Deckungs­summe: Die maximale Höhe der Versicherungssumme pro Schadensfall und Schadensjahr.
  • Mitversicherung von Angehörigen: Ob Ehepartner oder Kinder mitversichert sind.
  • Zusätzliche Leistungen: Ob beispielsweise Rechtschutzversicherungsleistungen eingeschlossen sind.

Typische Schadensfälle in der Diensthaftpflichtversicherung für Beamte

  • Schäden bei der Ausübung dienstlicher Tätigkeiten:

    • Per­sonenschäden: Verletzungen von Schülern durch Lehrer während des Unterrichts oder bei außerschulischen Veranstaltungen, Verletzungen von Patienten durch medizinisches Personal.
    • Sachschäden: Beschädigungen an Schulgebäuden, Geräten oder Fahrzeugen durch unsachgemäße Handhabung, Verlust oder Diebstahl dienstlicher Gegenstände.
    • Vermögensschäden: Fehlende oder falsche Auskünfte, die zu finanziellen Verlusten bei Bürgern führen (z.B. falsche Steuerbescheide).
  • Schäden durch dienstlich veranlasste Handlungen:

    • Verkehrsunfälle: Unfälle mit dienstlichen Fahrzeugen, bei denen Dritte zu Schaden kommen.
    • Schäden durch Tiere: Bissverletzungen durch Polizeihunde, Schäden durch dienstliche Pferde.
  • Schäden durch Fehler bei Entscheidungen:

    • Fehlentscheidungen in Verwaltungsverfahren: Unrechtmäßige Ablehnung von Anträgen, fehlerhafte Bescheide.

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