Die Ausübung einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst ist mit einer besonderen Verantwortung verbunden. Beamte und Angestellte unterliegen dabei einer potentiellen Haftung für Schäden, die sie im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit verursachen. Eine Diensthaftpflichtversicherung bietet hier einen essenziellen Schutz vor den finanziellen Folgen solcher Ereignisse.
Die Diensthaftpflichtversicherung, oft auch Amtshaftpflichtversicherung genannt, ist eine spezielle Versicherungssparte, die sich auf die Risiken des öffentlichen Dienstes konzentriert. Sie gewährt Versicherungsschutz für Schäden, die Dritte durch das Verhalten des Beamten erleiden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich in der Regel auf:
Versichert sind grundsätzlich alle Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst, unabhängig von ihrer konkreten Tätigkeit. Typische Berufsgruppen, die von dieser Versicherung profitieren, sind Lehrer, Polizisten, Soldaten, Verwaltungsbeamte und Richter.
Die versicherten Risiken umfassen sowohl fahrlässiges als auch grob fahrlässiges Verhalten. Auch bei einem Verschulden eines Dritten, für das der Beamte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einzustehen hat, leistet die Versicherung in der Regel.
Abwehr unbegründeter Ansprüche
Gegebenenfalls wehrt der Versicherer unbegründete Schadensersatzansprüche ab. Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit demjenigen, der den Schadensersatzanspruch stellt, führt Ihr Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Die Diensthaftpflichtversicherung bietet also auch eine Art Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen. Geldstrafen sind nicht versichert.
Die Kosten einer Diensthaftpflichtversicherung variieren je nach individuellen Vertragsbedingungen. Einflussfaktoren sind unter anderem:
Schäden bei der Ausübung dienstlicher Tätigkeiten:
Schäden durch dienstlich veranlasste Handlungen:
Schäden durch Fehler bei Entscheidungen:
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